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Private Krankenversicherung / PKV Symptome, Ursachen & Krankheitsverlauf

Eine private Krankenversicherung ist eine Möglichkeit sich gegen Krankheitskosten abzusichern. Hierbei bieten private Versicherungsunternehmen unterschiedliche Varianten zur Absicherung an. Man unterscheidet zwischen:

  1. Vollversicherung
  2. Teilversicherung
  3. Zusatzversicherung

Anhand einer Vollversicherung werden die vollständigen Krankheitskosten übernommen. Durch Teilversicherungen wird wie der Name bereits vermuten lässt nur ein Teil der Krankheitskosten übernommen. Dies erfolgt zum Beispiel bei Beamten mit Option auf Beihilfe durch den Arbeitgeber. Zusatzversicherungen kann man zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Hierdurch werden weitere Aspekte, die in einer herkömmlichen Versicherung nicht beinhaltet sind, abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise die Auslandsreisekrankenversicherung, das Krankenhaustagegeld und das Krankentagegeld.

Die Private Krankenversicherung im Detail

Private Krankenversicherung / PKVBei privaten Krankenversicherungen gibt es keine pauschalen Versicherungsverträge, da die Interessenten von den Unternehmen vor dem Abschluss einer Versicherung zunächst durchleuchtet werden. Eine Vertragsvereinbarung ist nämlich sehr stark vom individuellen Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherungssuchenden abhängig. Bei der Berechnung des individuellen Versicherungstarifes wird der Umstand, dass die gesundheitsrelevanten Leistungen mit steigendem Alter ebenfalls drastisch ansteigen. In diesem Zusammenhang ist erwiesen, dass durch 80 jährige eine etwa 12-mal höhere Belastung für Krankenkassen entsteht als durch einen 30 jährigen.

Private Krankenversicherungen (auch unter der Abkürzung PKV bekannt) sind besonders für Personen interessant, die nicht unter die allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht fallen. Hierbei spielt zum einen die Versicherungspflichtgrenze eine wesentliche Rolle, da sich jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen über dieser Grenze liegt, entweder für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden kann. Zum anderen nutzen traditionell Beamte, Selbstständige und Freiberufler den Dienst von privaten Versicherungsunternehmen.
Bei Beamten stellt die private Krankenversicherung die einzig sinnvolle Alternative dar, da im Falle einer privaten Versicherung in der Regel ein Teil der Krankheitskosten vom Arbeitgeber (Bund oder Länder) übernommen wird. Hierbei kann es je nach Kostenart zu Erstattungen zwischen 50 % und 80 % kommen. Wenn sich die Beamten jedoch in einer gesetzlichen Versicherung befinden übernimmt der Arbeitgeber diesen „Arbeitnehmeranteil nicht.

Für jene Personen die zunächst privat versichert waren, durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze jedoch dann unter den gesetzlichen Versicherungsschutz fallen, gilt, dass sie sich binnen 3 Monate anhand der gesetzlichen Kassen von dieser Pflicht befreien lassen können. Außerdem gilt für einen solchen Fall, dass Personen die bereits ihr 55. Lebensjahr komplettiert haben nicht mehr von einem privaten zu einem gesetzliche Versicherer wechseln müssen. Diese Ausnahme kann jedoch umgangen werden wenn die betroffene Person Arbeitslosengeld 2 bezieht. Dieser Umstand erlaubt eine Rückkehr zu einem gesetzlichen Versicherer.

Die privaten Krankenversicherungen bieten im Vergleich zu gesetzlichen Versicherern eine weitaus größere Bandbreite an Versicherungsleistungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Leistungen jeweils vom individuellen Tarif abhängig sind. In Deutschland beläuft sich derzeit die Zahl der Privatversicherten auf etwa acht Millionen. Des Weiteren liegt der aktuelle Trend darin sich eine private Zusatzversicherung zu sicher, im ambulanten Segment sind es gegenwärtig 5 Millionen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung in Deutschland

Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. weist 48 reguläre Mitglieder auf. Sinn und Zweck des Verbandes ist es den Anliegen, Wünsche und Interessen der Versicherungsunternehmen sowie der einzelnen Mitgliedsunternehmen gehör zu verschaffen. Zusätzlich zudem steht der PKV in der Pflicht bei sozialpolitischen Entscheidungsfindungen durch adäquate und fachliche Unterstützung mitzuwirken. Dazu werden Vertreter der PKV zu diversen Anhörungen zu nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren geladen. Außerdem wird der PKV zur Fragen bezüglich der Ausführung von Tarifen, wie beispielsweise bei der Einführung neuer Tarife wie der Pflegepflichtversicherung, hinzugezogen.

Die derzeitige Situation in Deutschland ist geprägt von wachsenden Abgaben und schrumpfenden gesetzlichen Leistungen sowie einem gesetzlichen Zwang zu forcierten Eigenbeteiligungen. Aus diesem Grund sehen sich immer mehr Leute mit der Fragestellung konfrontiert ob ein Umsatteln auf eine private Krankenversicherung nicht vorteilhafter wäre. Neben den 8 Millionen Deutschen die sich bereits für den Rundumschutz einer privaten Versicherung entschieden haben und den etwa 7,9 Millionen, die ihre gesetzliche Absicherung durch private Zusatzleistungen absichern, wächst die Zahl der Privatversicherten von Tag zu Tag.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherungsvariante bietet eine private Alternative die Möglichkeit die Versicherung auf seine individuellen Wünsche, Bedürfnisse und die Lebensumstände anzupassen. Die obere und untere Sicherungsvariante werden durch den Grundschutz und eine Komplettabsicherung bestimmt, dazwischen gibt es schier unendlich viele Möglichkeiten den geeigneten Tarif für jedermann zu finden. Der Umfang entspricht der Grundsicherung in etwa jenem einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Allgemein gilt, dass es in der heutigen Zeit ungemein wichtig ist sich frühzeitig gegen die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzusichern. Die private Krankenversicherung bietet hierbei die beste Möglichkeit sich ohne Bedenken dem demografischen Wandel zu stellen.
Bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist der individuelle Schutz europaweit gewährleistet. Falls sie sich im nicht europäischen Ausland befinden werden eventuelle Leistungen auch hier durch den Versicherungsumfang bis zu einem Monat oder länger abgedeckt. Bei einem wissentlich längeren Aufenthalt bietet sich zusätzlich die Möglichkeit die Geltungsdauer auszudehnen.

Ein wesentlicher Vorteil einer privaten Versicherung ist der Umstand, dass sie hierdurch gegenüber Gesundheitsreformen weitestgehend immun werden. Privatversicherte sind im Falle von Leistungseinbußen oder Heraufsetzungen von Zuzahlungsbeiträgen nicht betroffen. Diese Tatsache spielt wohl gerade derzeit eine wesentliche Rolle, da in politischen Kreisen rege über Änderungen im Gesundheitswesen diskutiert wird. Hierbei steht stets der allgegenwärtige Wunsch nach geringeren Kosten auf den Fahnen der Beteiligten. Aus diesem Grund und der Tatsache, dass speziell in Deutschland die Belastungen für gesetzliche Versicherer durch das zunehmende Durchschnittsalter in der Regel kontinuierlich und erheblich steigt lohnt es sich über einen Umstieg nachzudenken.

Private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit die Beitragssätze durch einen Selbstbehalt zu schmälern. Der Betrag des Selbstbehaltes kann von jedem Versicherten beim Ausarbeiten der Konditionen selbst bestimmt werden. Der Ausdruck Selbstbehalt gibt Aufschluss über jenen Teil der entstehenden Behandlungskosten den der Versicherte selbst zu tragen hat. Bei einer 100% Versicherungsvariante werden die Kosten vollständig übernommen, bei einem Selbstbehalt von 400 € hingegen werden ausschließlich 95% des Betrages von der Versicherung beglichen. Je höher der Selbstbehalt, desto größer wird der Anteil, der vom Versicherten selbst zu zahlen ist. Im Gegenzug dazu sinken jedoch gleichermaßen die Beträge zur Beitragszahlung.

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Pflegeversicherung

Allgemein gilt, dass sich Kunden einer gesetzlichen als auch einer privaten Krankenversicherung gegen Ausgaben auf Grund einer auftretenden Pflegebedürftigkeit abzusichern haben. Bei einer privaten Versicherung können die Pflegekosten bis zu einem gesetzlich geregelten Maximalbetrag abgefangen werden. Eine Pflegebedürftigkeit ist dann gegeben, wenn sie anhand eines medizinischen Befundes belegt wurde, dass jene Person auf Grund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf die Unterstützung eines anderen angewiesen ist. Ein Teil jener Kosten wird durch eine solche Versicherung abgedeckt. Im Falle der Übernahme von Pflegeaufgaben durch einen Verwandten oder Bekannten wird ein Pflegegeld zur Vergütung erstattet. Während der Abwesenheit des sorgenden Angehörigen (z.B. durch Urlaub) werden die Ausgaben für teil- oder vollstationäre Versorgungen bis zu einem festgeschriebenen Betrag beglichen. Im Falle einer kontinuierlichen Pflegebedürftigkeit in einer vollstationären Einrichtung (Altenheim) werden je nach Tragweite dieser Bedürftigkeit Zuzahlungen geleistet. Es gilt dass meistens nicht sämtliche Kosten welche durch einen Pflegefall aufkommen anhand einer reinen Pflegeversicherung übernommen werden. Um sich jedoch auch gegen diese Kosten abzusichern ist es möglich sich eine Pflegezusatzversicherung zuzulegen. Diese bewahrt sie vor jeglichen Extrakosten.
Die Pflegezusatzversicherung spaltet sich in die so genannte Pflegetagegeld- sowie Pflegekostenversicherung auf. Wie der Name bereits vermuten lässt wird im Falle einer Pflegetagegeldversicherung ein eine tägliche Summe, das Tagegeld, ausgezahlt. Die Pflegekostenversicherung sichert den Kunden gegen jene Zahlungen, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung entstehen.

Zusätzliche Krankentagegeldversicherung

Außerdem kann man die Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen. Diese Variante gewährleistet ihnen, dass sie auch während einer kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit auf ihr Gehalt zählen können. Hierdurch werden vom Arbeitgeber bis zu 6 Wochen nach dem Eintreten einer Krankheit das volle Gehalt ausgezahlt. Abhängig vom Tarif oder dem Arbeitsvertrag können diese 6 Wochen sogar noch ausgeweitet werden. Den Betrag, der durch das Krankentagegeld beglichen wird kann vom Versicherungsträger selbst bestimmt werden. Er erhält also dadurch die Möglichkeit über sein volles Nettogehalt zu verfügen.
Auch Kunden die über gesetzliche Versicherungen verfügen haben die Gelegenheit ihren Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu verbessern.

Weitere Zusatzversicherungen

Zu den Zusatzversicherungen gehören beispielsweise die Krankenhauszusatzversicherung. Diese Variante macht dem Nutzer eine privatärztliche Behandlung sowie eine komfortablerer Krankenhausunterbringung zugänglich. Allgemein decken Versicherungen bei einem gesetzlichen Anbieter ausschließlich Grundleistungen zum einheitlichen Pflegesatz (Pflege, Mahlzeiten & Bett im Mehrbettzimmer) ab. Eine Zusatzversicherung hingegen gewährt die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern, die mit Dusche, Fernseher und Telefon ausgestattet sind, außerdem können optional Chefarztbehandlungen beantragt werden.
Ambulante Zusatzversicherungen sind dazu da Versicherungslücken zu schließen. Hierbei können die privaten Leistungen im Vergleich zu den rein gesetzlichen im Bereich Zahnersatz, Sehhilfen, Hörgeräte, usw. erweitert werden.

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Absicherung durch die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Schutz überall auf der Welt. Im Packet der privaten Krankheitsvollversicherung ist die Sicherheit größtenteils inkludiert. Jedoch ist der Versicherungsumfang der gesetzlichen Anbieter zumeist weitaus unvollständiger. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Abdeckung durch die die private Krankenauslandsversicherung für Personen, die sich häufig im Ausland aufhalten sehr ratsam. Sie deckt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente sowie Krankenhausaufenthalte, außerdem umfasst sie Zuzahlungen für kostenpflichtige Rücktransporte ins Heimatland. Eine Einschränkung der Leistung besteht jedoch bei absehbaren Kosten. Es werden keine Beträge für Eingriffe oder Aktivitäten übernommen mit welchen bereits vor dem Antritt der Reise zu rechnen war.